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Hinweise zur Förderung


Gern bringen wir Ihnen den Förderantrag auch zum örtlichen Beratungstermin mit oder beantworten Ihnen jederzeit sich bei der Antragstellung ergebende Fragen, sodass Sie in der Lage sind, den Antrag über Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung beim Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) einzureichen. Bitte beachten Sie den von der Richtlinie hierzu vorgegebenen Antragsstichtag (15. September) und das sowohl die Bauverwaltung als auch die Umsetzungsbegleitung zu ihrem Vorhaben eine umfassende Stellungnahme abgeben muss! Fehlt diese, kommt es zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung.